“Straßenverkehrsdelinquenz und Marginalität”

Ausgrenzung – Das Phänomen der Marginalität und der Marginalisierung
Soziale Schranken institutioneller Regelung von Verhalten

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Untersuchungen zur institutionellen Regelung von Verhalten

Am Beispiel des Straßenverkehrs untersucht der Autor Möglichkeiten und Grenzen der institutionellen Regelung von Verhalten. Es geht um die Ausgrenzung, das Phänomen der Marginalität und der Marginalisierung. Fast mit Verwunderung stellt der Autor fest, dass alle sozialen Gruppierungen “Rand”-Positionen haben und aus ihnen ihr Selbstverständnis beziehen. Das Phänomen der Marginalität und der Marginalisierung ist damit das Phänomen der Allgegenwärtigkeit oder Ubiquität, der Seltenheit oder Rarität sowie der Bezüglichkeit oder Relativität von “Rand”-Positionen in sozialen Gruppierungen, bei den Betbrüdern aber auch bei den Räubern.

Ausgehend von dem Postulat einer sozialen Konstruktion der sozialen Wirklichkeit ist die Grundüberlegung der Arbeit, dass der “gesunde Menschenverstand” zwar ein Leben in der sozialen Wirklichkeit ermöglicht, aber eben auch aus diesem Grund eine Analyse der Konstruktion der sozialen Wirklichkeit erschwert. Basierend auf dieser phänomenologischen Position wird der Versuch gemacht, eine Wirklichkeitskonstruktion zweiten Grades zu schaffen, d.h. eine Konstruktion von Konstruktionen der sozialen Wirklichkeit durch die Handelnden im sozialen Handlungsraum.

Die bestehende Verkehrsregelung versteht sich vor allem als Regelung menschlichen Versagens. Ein solcher Ansatz begründet ein einfaktorielles Postulat der Ursächlichkeit der unerwünschten Erfolge, nämlich der Straßenverkehrsunfälle. Eine kriminalsoziologische Betrachtungsweise der Verkehrsregelung lässt eine grundlegendere Kritik an dem Ansatzpunkt der bei der Straßenverkehrsordnung explizit genannten, in anderen Gesetzen implizit enthaltenen Überlegungen zur Regelung des menschlichen Verhaltens zu.

Dazu werden zwei Thesen aufgestellt und entwickelt, die sich von der herkömmlichen Betrachtungsweise des Verkehrs und der Verkehrsregelung unterscheiden: Zum einen geht es um die These vom Automobilverkehr als System von Person-Objekt Interaktionen, das Leitsysteme statt Sanktionen erforderlich macht. In der zweiten These geht es um die Grenzen und Möglichkeiten institutioneller Regelung von Verhalten durch das Phänomen der Marginalität und der Marginalisierung. Der institutionellen Regelung von Verhalten im Straßenverkehr werden Grenzen insbesondere deshalb gesetzt, weil Marginalpositionen in sozialen Gruppierungen nicht nur durch Ubiquität und Relativität, sondern auch durch Seltenheit (“Rarität”) gekennzeichnet sind. Aus dieser These ergibt sich, dass begriffsimmanent nur Minderheiten marginalisiert werden können und bei dem Versuch einer Marginalisierung einer Mehrheit Sanktionen verpuffen.

Mit der vorliegenden Arbeit promovierte der Autor 1978 in Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt. Grundlage der Promotion in Sozialpsychologie an der University of California, Berkeley, im Jahr 1975 war die Arbeit “Games for Criminal Status – Justice as Order through Structured Social Inequality”.

Dr. Günther Grewe – New York – München –  www.WP-RA-usa.com

Grewe, Günther – Straßenverkehrsdelinquenz und Marginalität: Untersuchungen zur institutionellen Regelung von Verhalten – Frankfurt am Main, Bern, Las Vegas: Lang, 1978 – (Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Bd. 4) – ISBN 3-261-02625-1
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